TEILNAHMEBEDINGUNGEN / AGB
Veranstalter:
David Martin Jamnig, handelnd unter „David Martin Jamnig"
(im Folgenden „Veranstalter")
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Teilnahmebedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb eines Startplatzes (Teamstartplatz) zur Teilnahme an der Urban Golf League 2026 (im Folgenden „Liga"), die der Veranstalter über seine Website abschließt.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Vertragspartner hinsichtlich Erwerb und Durchführung des Teamstartplatzes ist ausschließlich der Veranstalter. Der Veranstalter ist nicht Betreiber des jeweiligen Golfplatzes.
1.4 Ergänzend gelten die Platzregeln, Hausordnung sowie Nutzungsbedingungen des jeweiligen Golfplatzbetreibers. Den Anweisungen des Golfplatzpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
2) Leistungsbeschreibung
2.1 Die Liga umfasst sechs (6) Spieltage mit fix terminierten Veranstaltungen:
- Spieltag 1: Freitag, 01.05.2026 – 16:00 Uhr
- Spieltag 2: Freitag, 15.05.2026 – 16:00 Uhr
- Spieltag 3: Freitag, 29.05.2026 – 16:00 Uhr
- Spieltag 4: Freitag, 05.06.2026 – 17:00 Uhr
- Spieltag 5: Freitag, 12.06.2026 – 17:00 Uhr
- Finalturnier: Sonntag, 28.06.2026 – 15:00 Uhr
2.2 Pro Spieltag werden fixe Startzeiten zugeteilt. Details zur Flight-Einteilung, zum Ablauf, Spielmodus und zur Wertung ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung bzw. der organisatorischen Kommunikation des Veranstalters.
2.3 Im Startgeld enthalten sind – sofern nicht anders ausgewiesen – Greenfee, Organisation der Veranstaltung, Scoring sowie ein Teilnehmerpräsent.
2.4 Die Liga ist nicht handicap-relevant, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders kommuniziert.
3) Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Liga auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besteller.
3.2 Mit Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs einschließlich Zahlung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
3.3 Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme dieses Angebots mittels Bestellbestätigung per E-Mail zustande.
3.4 Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch.
4) Widerrufsrecht
4.1 Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
4.2 Da die Liga eine termingebundene Freizeitveranstaltung ist (vorgegebene Spieltermine laut Punkt 2.1 der AGB), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rücktritt von der Anmeldung nach Vertragsabschluss ist somit nicht ohne Weiteres möglich.
5) Preise und Zahlung
5.1 Es gilt das im Bestellprozess ausgewiesene Pauschal-Startgeld für den Teamstartplatz zur gesamten Liga.
5.2 Die Zahlung erfolgt online über Stripe mit den im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden.
5.3 Sofern anwendbar, erfolgt die Abrechnung unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG (keine Umsatzsteuer-Ausweisung).
6) Bestätigung
6.1 Nach erfolgreicher Buchung erhält der Besteller eine elektronische Bestätigung per E-Mail.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, die übermittelten Daten unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter etwaige Fehler bekanntzugeben.
7) Teamstartplatz und Teilnahmevoraussetzungen
7.1 Vertragspartner ist ausschließlich die im Bestellprozess angegebene Person (Team-Captain/Besteller). Teammitglieder sind nicht Vertragspartner des Veranstalters.
7.2 Ein Team besteht aus mindestens drei (3) und höchstens sechs (6) Personen.
7.3 Ein Austausch von Teammitgliedern nach Beginn der Liga ist ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall ausnahmsweise eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters erfolgt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
7.4 Teilnahmevoraussetzung ist eine gültige Platzreife sämtlicher Teilnehmer. Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
7.5 Die Teilnahme ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
7.6 Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, Etikette oder Ordnungsvorschriften ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer oder Teams von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Startgeldes besteht in diesem Fall nicht.
8) Wertung und Mindestteilnehmerzahl
8.1 Die Wertungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
8.2 Tritt ein Team mit weniger als drei spielberechtigten Personen an, wird der Spieltag als Niederlage gewertet.
8.3 Erscheint ein Team ohne Abmeldung nicht zum zugeteilten Startzeitfenster, wird der Spieltag als Niederlage gewertet.
8.4 Für die Durchführung der Liga ist eine Mindestteilnehmerzahl von acht (8) Teams erforderlich.
8.5 Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Liga spätestens sieben Tage vor dem ersten Spieltag schriftlich abzusagen.
8.6 In diesem Fall wird das bereits bezahlte Startgeld vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern dem Veranstalter kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
9) Stornierung durch den Besteller
9.1 Stornierungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
9.2 Wird ein vom Besteller namhaft gemachtes Ersatzteam vom Veranstalter schriftlich bestätigt und übernimmt dieses den Teamstartplatz, wird das Startgeld abzüglich tatsächlich angefallener, nicht rückerstattbarer Zahlungs- oder Transaktionskosten erstattet.
9.3 Erfolgt keine Ersatzstellung, gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 30 Tage vor Spieltag 1: 80 % Rückerstattung des bezahlten Startgeldes.
- 14–29 Tage vor Spieltag 1: 50 % Rückerstattung des bezahlten Startgeldes.
- weniger als 14 Tage vor Spieltag 1: keine Rückerstattung des bezahlten Startgeldes.
Die Rückerstattung erfolgt binnen 14 Tagen nach Absage auf das vom Teilnehmer angegebene Konto.
9.4 Nach Beginn der Liga besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung bei Stornierung durch den Besteller.
10) Wetter, Abbruch, höhere Gewalt
10.1 Die Liga findet bei jedem Wetter statt, sofern der Golfplatz geöffnet und bespielbar ist.
10.2 Sperrt der Betreiber des Golfplatzes den Spielbetrieb oder ordnet aus Sicherheitsgründen eine Unterbrechung oder einen Abbruch an, ist diese Entscheidung maßgeblich.
10.3 Muss ein Spieltag aufgrund sachlich gerechtfertigter Gründe (insbesondere Wetterbedingungen, behördlicher Anordnungen oder sicherheitsrelevanter Umstände) verschoben werden, wird ein Ersatztermin festgelegt. Der Ersatztermin hat innerhalb von maximal drei (3) Monaten ab dem ursprünglich vorgesehenen Termin zu liegen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
10.4 Ist ein Team am festgelegten Ersatztermin aus nachweislich wichtigen Gründen verhindert, kann der Besteller hinsichtlich des betroffenen Spieltages ohne Stornogebühr zurücktreten. In diesem Fall besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung in Höhe von 1/6 des bezahlten Startgeldes.
10.5 Kann ein Spieltag trotz aller zumutbarer Bemühungen endgültig nicht nachgeholt werden, besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung in Höhe von 1/6 des bezahlten Startgeldes pro nicht durchgeführtem Spieltag.
10.6 Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Naturkatastrophen (z.B. Unwetter, die den Golfplatz unspielbar machen), Pandemien oder behördlich angeordneten Veranstaltungsverboten, Terroranschlägen, kriegerischen Ereignissen oder behördlicher Schließung des Golfplatzes. Wird die Liga aus Gründen höherer Gewalt endgültig abgesagt, erfolgt eine anteilige Rückerstattung entsprechend der Anzahl der nicht durchgeführten Spieltage.
11) Kommunikation
11.1 Die Kommunikation erfolgt primär per E-Mail.
11.2 Zur organisatorischen Abstimmung können ergänzend WhatsApp-Gruppen verwendet werden.
12) Versicherungen
12.1 Der Veranstalter verfügt über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
12.2 Jeder Teilnehmer ist selbst für einen angemessenen persönlichen Versicherungsschutz verantwortlich.
13) Haftung
13.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Golfsport ist mit den für diese Sportart typischen Risiken verbunden.
13.2 Der Veranstalter haftet für alle von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldeten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.3 Für typische Sportrisiken, die in der Natur des Golfsports liegen und die den Teilnehmern bekannt sind oder bekannt sein müssen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit ihn kein Verschulden an der Verwirklichung dieser Risiken trifft.
13.4 Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
13.5 Die Haftung des Veranstalters für Personenschäden bleibt von Ziffer 13.3 unberührt. Für Personenschäden haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit.
13.6 Für mitgebrachte/eingebrachte Gegenstände (z.B. Golf-Equipment, persönliche Gegenstände) haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.7 Ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten ist zu berücksichtigen (§ 1304 ABGB).
14) Veröffentlichung von Ergebnissen
14.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Ergebnisse und Tabellen zur Durchführung und Information zu veröffentlichen. Details ergeben sich aus der den Teilnehmern übergebenen Datenschutzerklärung.
15) Foto- und Videoaufnahmen
15.1 Foto- und Videoaufnahmen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesondert erteilten Einwilligung. Diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
16) Gewährleistung
16.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
17) Anwendbares Recht
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates nicht eingeschränkt werden.
18) Alternative Streitbeilegung
18.1 Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19) Salvatorische Klausel
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die geltende gesetzliche Regelung.